Sachkundige Asbestproben = Material & Luftproben + Planung + Überwachung + Kontrollmessungen

Fa. Newhomecheck BAUBIOLOGE PADERBORN 

Im Lohfeld 9

33102 Paderborn 

Büro: 05251-28 42 209

Mobil: 0152-341 755 36

Mail: info@asbestprobe.de

Was wird sich mit der neuen Gefahrstoffverordnung ändern?

Die Gefahrstoffverordnung wird sich noch in diesem Jahr ändern. Hier seht Ihr die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf Asbest.

sie gilt auch für den privaten Bereich, ebenso für Unternehmer, Architekten, Planer, Bauherren und Behörden 

alle die Arbeiten beauftragen und planen haben besondere Mitwirkungspflichten

zu den Mitwirkungspflichten gehört eine Asbesterkundung, falls für den Eingriff in ein Bauteil keine Asbestfreiheit garantiert werden kann 

alle Gebäude und technische Anlagen vor dem 31.10.1993 unterliegen einem Generalverdacht asbesthaltig zu sein

im Zweifel muss eine Asbesterkundung (Asbestprobe) durchgeführt werden 

in Deutschland sind 81% aller Häuser vor 1993 erbaut worden

es wird künftig nicht mehr in zementgebunden oder schwachgebunden unterschieden 

 

 

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